„……..Bauen unterm Zelt. Um unsere hohen Qualitätsstandards auch im Herbst und Winter
sowie in den kalten Wochen des Frühjahrs konsequent umzusetzen, schützen wir
die Baustelle vor Witterungseinflüssen wie starkem Frost und Feuchtigkeit…..“
So oder so ähnlich heißt es in den plakativen Ausführungen im
Internet oder in den Printmedien, um auf Kundenfang zu gehen und den Bauherren,
der in aller Regel Laie ist zu beruhigen und ein Maß an hoher Qualität zu
suggerieren.
Aber alles nur Showbusiness des Bauträgers.
In Praxis läuft das alles ganz anders ab und hat mit einer
ordnungsgemäßen Winterbaustelle, die auch noch vor Frost geschützt wird, nichts
zu tun.
Um eine Winterbaustelle ordnungsgemäß einzurichten und dauerhaft
vorzuhalten, muss eine komplett hermetisch geschlossene und ausreichend große Hülle
um das gesamte Bauwerk errichtet werden. Die eigentliche Hülle muss fest,
stabil und vor allen Dingen Wärmedämm- und Lüftungseigenschaften (also ausreichende
Durchlässe) haben, damit die Winterbaustelle Tag und Nacht ordnungsgemäß und ausreichend
beheizt und belüftet werden kann. Hierzu sind dann dauerhaft frostfreie und Herstellerkonforme
Temperaturen von über 5-7 Grad Celsius Tag und Nacht sicherzustellen.
Denn Bauschäden entstehen im Winter immer durch die
Wechselwirkungen von Frost/Tau und Unterschreiten der kritischen
Bauteiltemperaturen < 5 Grad Celsius sowie bei Regen sowie Feuchteeinwirkung
auf die Bauteiloberflächen.
Sehr kritisch sind hierbei die Ausführungen des Mauerwerks-
und Betonbaus sowie der Abdichtungsarbeiten, da zum einen die Oberflächen entweder
zu feucht sind oder zum anderen morgens nach einer frostigen Nacht die Bauteiloberflächen
oder auch die Bauteile selbst noch gefroren sind.
Folgen sind Abbinde- und Durchtrocknungsstörungen, wenn
Materialien bei zu geringen Temperaturen verarbeitet oder dem Frost über
Nacht ausgesetzt sind und nicht geschützt werden.
Insbesondere wenn bei Minusgraden gemauert oder betoniert
wird sind ganz besondere Maßnahmen erforderlich. Dies ist den jeweiligen
Regelwerken zu entnehmen.
Darüber hinaus dürfen gefrorene oder angefrorene Baustoffe
nicht mehr eingesetzt werden. Das gilt auch für gefrorene Untergründe. Auf solch
gefrorenen Untergründen dürfen keine Beschichtungen aufgebracht werden.
Ebenso sind die Arbeiten und die Schutzmaßnahmen im Zuge
einer Winterbaustelle zu überwachen und ausreichend mit entsprechender Detailschärfe
zu dokumentieren. Hilfreich sind hier entsprechende Überwachungsinstrumente und
Datenlogger, die die Baustellentemperaturen und Feuchten – somit also das
Baustellenklima vor Ort - aufzeichnen.
Doch grundsätzlich lautet die Devise, wenn es draußen zu kalt
oder zu nass ist, einfach mal 2-3 Monate zuwarten und erst weitermachen, wenn
sichergestellt ist, dass die Temperaturen dauerhaft über 10 Grad Celsius
liegen. Das haben die „Alten“ früher auch so gemacht und den Winter….Winter
sein lassen.
Ihr Haus wird es Ihnen danken und Schäden am Bauwerk
werden vermieden.
Und so sieht es dann in der Praxis aus, wie im Bild gezeigt.
Eine billige Plastikplane über einem Gerüst, die weder Frostsicher noch
Regensicher ist. Dauerhafte Beheizung Fehlanzeige. Aber den Bauherrn freuts und
wägt ihn in Sicherheit.